Dr. med. Markus Streli in Ansfelden – Infos zu Wahlarzt-Kostenerstattung und mehr
Sich für einen Wahlarzt zu entscheiden, bedeutet für Sie nicht, ein Vermögen bezahlen zu müssen. Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten für die Erstattung.
Die Vorteile des Wahlarzt-Systems:
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Ausreichend Zeit für Gespräche, Beratungen und Ihre Anliegen
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rasche Behandlungstermine
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kurze bis keine Wartezeiten
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das Wartezimmer nicht mit vielen anderen Patienten teilen zu müssen
Der Ablauf der Abrechnung
Im Unterschied zu einem Kassenarzt erhalten Sie von uns eine Honorarnote nach Ihrer Behandlung, die Sie wie andere Rechnungen auch selbst bezahlen. Wenn Sie danach diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, werden Ihnen – je nach Kasse – bis zu neunzig Prozent zurückerstattet. Falls Sie außerdem über eine Zusatzversicherung verfügen, hängt es von Ihrem Vertrag ab, ob Ihnen die Differenz ebenfalls erstattet wird. Am besten fragen Sie Ihre Versicherung nach den Einzelheiten und dem Prozentsatz der Rückzahlung.
Was gleich ist wie bei einem Kassenarzt
Natürlich erfolgt eine Krankmeldung, wie Sie es kennen. Um Ihren Arbeitgeber zu informieren, erhalten Sie ein Exemplar von uns, während wir Ihre Krankenversicherung in Kenntnis setzen. Mit Rezepten von uns bezahlen Sie in jeder Apotheke wie gewohnt nur die Rezeptgebühr. Ebenfalls unverändert funktionieren für Sie auch Überweisungen, Bestätigungen oder Transportscheine. Wenn Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gern, sowohl telefonisch als auch persönlich.